Der Aktionskredit bis zum 31.03.2020.
Mithilfe des Negativzins-Kredits können Sie einen Kredit über 1.000 Euro mit einer Kreditlaufzeit von 12 Monaten aufnehmen und müssen insgesamt 915,79 Euro zurückzahlen. Somit können Sie bei der Aufnahme Ihres Kredits bares Geld sparen!
Repräsentatives Beispiel gemäß § 6a PAngV
- Beantragter & ausgezahlter Darlehensbetrag: 1.000,00 EUR
- Vom Kunden zurückzuzahlender Darlehensbetrag: 915,79 EUR
- Laufzeit: 12 Monate
- Monatliche Rate: 12 Raten zu je 76,33 EUR
- Gebundener Sollzins: -13,85 % p. a.
- Effektiver Jahreszins: -13 % p. a.
- Darlehensgebende Bank: solarisBank AG, Anna-Louisa-Karsch-Str. 2, 10178 Berlin
Wichtig zu wissen
- Der Kredit muss zur freien Verwendung beantragt werden.
- Es handelt sich um das Kreditprodukt Kredit2day der solarisBank AG.
- Der Kredit kann jederzeit teilweise oder vollständig vorzeitig zurückgezahlt werden.
- Eine vorzeitige Rückzahlung ist kostenfrei – es wird keine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben.
- Es gibt keine Nebenkosten.
- Es wird keine Restschuldversicherung angeboten.
- Die volle Zinsersparnis des Kredites erhalten Sie, wenn der Kredit regulär über 12 Monate zurückgezahlt wird. Bei vorzeitiger Rückzahlung fallen ab dem Zeitpunkt der Kündigung keine Zinsen mehr an.
Wer erhält den Negativzins-Kredit?
Der Negativzins-Kredit zählt zum Aktionskredit. Diese können Sie nur einmal in Anspruch nehmen. Darüber hinaus ist es, wie bei jedem anderen Ratenkredit, erforderlich, dass Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten Voraussetzungen zur Nutzung des Negativzins-Kredits sind:
- Sie sind volljährig
- Sie sind Angestellter/Angestellte, Arbeiter/Arbeiterin oder Beamter/Beamtin. Das Angebot ist nicht für Freiberufler, Selbständige und Rentner erhältlich.
- Sie handeln auf eigene Rechnung.
- Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland.
- Sie haben eine deutsche Bankverbindung.
- Sie haben keine negativen SCHUFA-Einträge.
- Ihre Haushaltsrechnung (laufende Einnahmen minus laufende Ausgaben inklusive der monatlichen Rückzahlungsrate) ist positiv. Das heißt, dass die monatliche Rate i. H. v. 76,33 Euro aus Ihren laufenden Einnahmen aus Beschäftigung nach Abzug Ihrer regelmäßigen Kosten gezahlt werden muss. Sozialleistungen (wie z. B. Hartz IV) und Entgeltersatzleistungen (wie z. B. ALG) zählen nicht als Einkommen.