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Soforthilfe Corona – wir unterstützen!

Sie ist da, die Soforthilfe des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Seit 25.03.2020 können Anträge für finanzielle Zuschüsse bei bedrohlicher Existenzlage gestellt werden. Bereits nach kürzester Zeit wurden mehrere tausend Anträge gestellt. Die Zahl steigt weiter rapide an. Doch was muss bei der Antragstellung beachtet werden?

Die Anträge müssen rasch entschieden werden können. Aus diesem Grund muss auf Anhieb für die Sachbearbeitenden ersichtlich sein, dass die Lage ernst und der Zuschuss zum Überleben des Unternehmens notwendig ist. Zu beachten ist hierbei, dass Liquiditätsengpässe durch die Pandemie und damit erst ab dem 11.03.2020 entstanden oder zu erwarten sind.

Je nach Anzahl der Beschäftigten sind Zuschüsse bis 9.000 € bei Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Angestellten, bis 15.000 € bei bis zu 10 Beschäftigten und bis 30.000 € bei bis zu 50 Beschäftigten.

Nur vollständig ausgefüllt und mit guter Begründung kann der Zuschuss bewilligt werden. Wichtig ist dabei auch, dass der Antrag online über die Plattform eingereicht wird. Postalische Anträge werden beispielsweise nicht bearbeitet.

Sie haben Fragen oder Unsicherheiten beim Ausfüllen? Wir helfen Ihnen gerne per Videoberatung! Jetzt Termin vereinbaren unter E-Mail: bewerbung@albfinanz.de

Unsere MA melden Sich bei Ihnen und vereinbaren umgehend eine Videoberatung.

Bitte beachten Sie, dass wir lediglich Hilfestellung bei der Antragstellung geben. Für unsere Beratungsleistung erlauben wir uns, ein Honorar in Höhe von 75 € pro angefangener Stunde zu erheben. Es besteht weder eine Garantie für eine Bewilligung des Zuschusses noch besteht Anspruch auf Rückforderung bei Ablehnung des Antrags.

Quelle: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

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